Samstag, 25. November 2006

Risikanter Unfug: Investivlohn

Nichts ist ungeschickter für einen normalen Arbeitnehmer als sein Geld bei seinem Brötchengeber anzulegen. Zwar hat er, wenn sich die Firma gut entwickelt, zum sicheren Arbeitsplatz einen netten Kapitalgewinn. Doch dieser Glücksfall tritt mit der gleichen Wahrscheinlichkeit mit einer Beteiligung bei einer anderen Firma ein. Gewichtiger wiegt der andere Fall: Wenn es der Firma schlecht geht, dann verliert der Pechvogel zu seinem Einkommen auch noch sein Erspartes.

Ein Teil des Lohns soll nun nach den Vorstellungen von CDU Generalsekretär Pofalla als "Investivlohn" steuerlich gefördert für eine Beteiligung am Kapital und damit Gewinn des arbeitgebenden Unternehmens verwendet werden. Dass SPD Fraktionschef Struck die Idee begrüßt und Herr Beck ein "SPD Modell" zum Investivlohn vorstellen möchte zeigt, dass hier Schwarz und Rot der gleichen oder zumindest ähnlicher Ansicht sind.

Der "Investivlohn" wird unmöglich nicht zu Lasten der regelmäßigen Einkommen gehen, wie es sich Verdi-Vize Margret Mönig-Raane vorstellt. Genau wie jede Erhöhung von Löhnen oder Sozialabgaben verteuert ein zusätzlicher "Investivlohn" den Faktor Arbeit erhöht die Arbeitslosigkeit und schwächt bei Lohnverhandlungen die Position der Arbeitnehmer.

Völlig unklar ist, wie die Forderung , dass Mitarbeiterbeteiligungen bei Firmenverlusten oder Insolvenzen "risikofest" sein müssen, realisiert werden könnte oder wie das Modell für Arbeitnehmer, die nicht bei börsennotierten Unternehmen arbeiten, umgesetzt werden soll. Die Versicherung eines Firmenanteils gegen Insolvenz oder Verlusten mittels Bürgschaften etc. ist unverhältnismäßig teuer. Wer unternehmerisches Risiko nicht tragen will oder kann ist mit festverzinslichen Wertpapieren oder mit breit streuenden Investmentfonds auf jeden Fall besser bedient. Der Wert von Anteilen nicht börsennotierten Unternehmen ist vollkommen unklar und sie können auch kaum bei Bedarf zu Geld gemacht werden. Ein juristischer Alptraum wäre es Mitarbeiter an Unternehmen, die gar nicht als Kapitalgeselschaft sondern etwa als Einzelnunternehmen geführt werden, zu beteiligen.

Fazit:
Wer Aktien seines Arbeitgebers kaufen will, soll das -mit eigenem Geld und ohne Subventionen aus der Steuerkasse - tun dürfen. Im Normalfall wird es aber vernünftiger sein vorher sichere festverzinsliche Papiere zu kaufen oder Schulden zurückzuzahlen. Es gibt keine sicherere Geldanlage als das Zurückzahlen privater Schulden wie Immobilienkredite. Dabei liegt die (steuerfreie) Rendite in Form eingesparter Schuldzinsen weit über dem marktüblichen Anlagezins.

Wer geglaubt hat, dass solche Ideen wie der Investivlohn endlich Geschichte sind, sieht sich enttäuscht. Immernoch geistert in einflussreichen Köpfen die Vorstellung herum, dass die politische Führung besser die Angelegenheiten der Bürger entscheiden kann als dieser selbst. Dabei wird gerade bei diesem Beispiel besonders klar: Sie kann es nicht.

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