Samstag, 16. Dezember 2006

Rauchverbot ist Ländersache

Bei der Frage wo künftig Rauchen erlaubt sein soll und wo nicht geht es schon lange nicht mehr um Nikotin und Qualm. Eine Karikatur in der Frankfurter Rundschau zeigt eine Familie die sich vor einer Zigarettenqualmwolke in ein anderes Bundesland rettet. Aus Sicht der Bundes-Ministerien für Gesundheit und Verbraucherschutz ist die Zeit der freiwilligen Lösungen für die Länder vorbei. "Ab heute ticken die Uhren anders" verkündete Ministerin Schmidt. Bezeichnen fand ich einen Artikel von Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung nachdem sich im Zigarettelqualm nun die Augen für die fatalen Konsequenzen der Föderalismusreform öffnen. Prantl fragt: "Kann und darf es sein, dass jedes Bundesland seine eigene Regelung trifft? Muss nicht derselbe Nichtraucherschutz überall gelten?"

Darüber, 0b ein Rauchverbot generell eingeführt werden muss oder ob es nur für bestimmte öffentliche Flächen und Einrichtungen oder den Arbeitplatz zu gelten habe, kann man geteilter Meinung sein. Schließlich ist niemand gezwungen sich beispielsweise in einem verqualmten Restaurant aufzuhalten, wenn er nicht will oder seine Gesundheit durch Passivrauchen gefährdet sieht. Die Ansicht des niedersächsischen Ministerpräsident Wulff «Der Staat sollte sich nicht in alle Lebensbereiche einmischen und sollte nicht dort Verbote schaffen, wo Menschen ihre Freiheit eigenverantwortlich nutzen müssen» ist durchaus vernünftig. Ebenso sollen die Bayern das von Ihrem Vorturner Herr Stoiber gewollte generelle Rauchverbot im Freistaat einführen dürfen.

Das Recht auf "Unversertheit der Person" wird mit dem Recht eines Andern, eine gesundheitsschädliche oder gefährliche Handlung durchzuführen, ständig mit unterschiedlichem Ergebnis gegeneinander abgewogen. So wie es die Gemeinde beschließt, wohnt einer an einer Spielstrasse und anderswo rauschen Autos mit Tempo 60 direkt an Wohnhäusern vorbei. Erfahrungsgemäß gelingt es den Menschen sich an die sich ändernden Gepflogenheiten anzupassen. Genauso wäre es sicher für einen Niedersachsen problemlos möglich, sich bei einem Besuch in Bayern an das dortige Rauchverbot anzupassen und auch im Wirtshaus auf den Glimmstengel zu verzichten. Genauso wäre es einem Bayern in Niedersachsen zuzumuten, beim Gang in eine Kneipe sich zu überlegen, ob ihn dort vielleicht der Zigarettenqualm stört.

Zurück zu der Frage von Hr. Prantl von der SZ ob es sein kann, dass jedes Bundesland seine eigene Regelung zu Rauchverboten trifft: Ja, das kann sein. In vielen Staaten dieser Erde wird dies sogar auf kommunaler Ebene auf unterschiedliche Weise und halt so, wie es die jeweiligen Mehrheiten für richtig halten, geregelt. Es gibt sehr weniges was wirklich vom Bund einheitlich geregelt werden muss. Das Bund-Länder Gerangel ums Rauchverbot zeigt keineswegs die fatalen Konsequenzen der Föderalismusreform, sondern sie zeigt wie wichtig sie ist.

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