Freitag, 22. Dezember 2006

Verwirrung um Emissionszertifikate

Seit langem ist die Empörung darüber groß, dass Stromerzeuger den Wert der ihnen vom Staat kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate in den Strompreis einkalkulieren. Grünen Fraktionsvize Bärbel Höhn mokiert an der RWE- Rüge nur, dass das Kartellamt eine teilweise Anrechnung von 25 % unbeanstandet gelassen hat. Dies zeigt, das fehlende Verständnis bei den entscheidenden Damen und Herren für das Instrument Emissionszertifikate. Denn: Gerade weil die Marktpreise der für die Stromerzeugung erforderlichen Zertifikate sich im Strompreis niederschlagen, sind diese ein so sehr effizientes umweltpolitisches Instrument. Tun sie das nicht, dann ist irgendetwas faul. Mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt wird keineswegs den Einfluss des Zertifikatepreises auf den Strompreis beseitigen, wie das die "ministeriellen Stromrebellen" unterstellen. Wenn der Wettbewerb auf dem Strommarkt richtig funktionieren würde, dann würden sich Änderungen am Börsenkurs der Zertifikate genauso unverzüglich im Strompreis niederschlagen wie dies Preisänderungen anderer Einsatzstoffe wie Brennstoffpreise tun. Das muss auch so sein, damit Strom entsprechend seiner Umweltbelastung teurer wird, sodass stromsparende Technologien oder Verhaltensweisen attraktiv werden. Wer die "windfall profits", den die Stromerzeuger aufgrund der kostenlosen Zertifikatezuteilung kassieren ungerecht findet, der muss wie MdB Michael Kauch oder Alois Rhiel für deren weitestmögliche Versteigerung eintreten.

In der Pressemitteilung zur RWE Rüge für das Jahr 2005 anerkennt das Kartellamt selbstverständlich den Sachverhalt, dass Zertifikatepreise als Opportunitätskosten in die Kalkulation eingehen. Aufgrund des hohen Marktanteils von RWE und EoN, die gegeneinander nicht in Wettbewerb treten, sieht aber das Amt keinen hinreichender Wettbewerb am Strommarkt. Vergleichsbetrachtungen mit anderen am Emissionshandel teilnehmenden Industrien hätten ergeben, dass diese unter den damaligen Randbedingungen nur einen Teil der Kosten hätten überwälzen können. Ausserdem ist das Amt - ohne dies in der PM klar zu begründen - der Ansicht, dass nur ein Teil der Zertifikate tatsächlich hätten alternativ verwendet (wohl also verkauft) werden können und nur für diesen Teil ist den Stromerzeugern ein Preiserhöhungen begründender monetärer Nutzen entgangen. Es gilt abzuwarten was die Gerichte dazu sagen.

Keine Kommentare: